Die Randstunde - Betreuung plus


Hier finden Sie Informationen zu unserem Randstundenangebot.

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird diese Betreuungsform Betreuung plus lauten.



Ihre Ansprechpartnerin am Standort Kaunitz:

Frau Günter.

Der Standort Kaunitz wird aufgrund der vielen Anmeldungen zusätzlich von Frau Görbak und Frau Draier unterstützt.

Ihre Ansprechpartnerin am Standort Bornholte:

Frau Henkemeyer.

Der Standort in Bornholte wird darüber hinaus von Frau Kühle unterstützt.

Die Randstunde wird täglich von 7.30 Uhr bis 13.25 Uhr angeboten. Die Frühbetreuung ab 7 Uhr findet ebenfalls an beiden Standorten statt. Die Randstunde ist ein reines Betreuungsmodell, es werden zum Beispiel keine Hausaufgaben erledigt, und es gibt auch keine Möglichkeit für ein Mittagessen. Eine Randstundenbetreuung findet nicht in den Ferien oder an beweglichen Ferientagen statt. Lediglich an Fortbildungstagen der Lehrkräfte wird dieses angeboten. Haben Sie einen Bedarf auch in den Ferien oder an beweglichen Ferientagen, müssen Sie sich für unsere OGS entscheiden. Falls Sie sich für das Modell der Randstunde interessieren oder nicht genau wissen, welches Modell für Ihre Familie das richtige ist, beraten Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr gerne. Frau Schulze ist dazu Ihre Ansprechpartnerin. Folgen Sie einfach dem untenstehenden Link!

Fragen zur Randstunde?

Änderungen zum Schuljahr 2026/27

Für die Anmeldephase des Schuljahres 2026/2027 erfolgen folgende Änderungen in der Randstundenbetreuung:

Die Randstundenbetreuung erhält einen neuen Namen - Zukünftig wird die Randstundenbetreuung BetreuungPlus  heißen. (Zunächst erfolgt keine Veränderung der inhaltlichen Ausgestaltung und Form der Betreuung.)

Des Weiteren wird zukünftig eine Kündigung nur noch vier Wochen vor dem Halbjahr und vier Wochen vor dem Schuljahresende möglich sein. Dies gilt auch für die erweiterte Betreuung. (Die entsprechende Satzungsänderung erfolgt im November).

Alle bestehenden Randstundenplätze werden zum 31.07.2026 gekündigt. Im gleichen Zuge erhalten die Erziehungsberechtigten das gültige Anmeldeformular. Dies ist aufgrund der Satzungsänderung notwendig. (Die Kündigungen und Anmeldungen werden Anfang 2026 verschickt.)