Unterrichten

Schwerpunkt "unterrichten"


In der Bildungsarbeit hat unsere Schule keinen spezifischen Schwerpunkt, sondern versucht alle Bildungsbereiche in gleicher Weise zu berücksichtigen. Darunter verstehen wir nicht nur die Vermittlung von Inhalten oder Wissensstoff, sondern wollen in unserer Bildungsarbeit den Kindern ermöglichen, ihre Persönlichkeit zu entfalten. Daher wird der Lehrplan umgesetzt unter Berücksichtigung von vielfältigen Möglichkeiten an Wettbewerben, Aufführungen und Präsentationen teilzunehmen. Durch diese Teilnahme soll das Selbstbewusstsein gestärkt werden und die Möglichkeit geschaffen werden, eigene Fähigkeiten zu entwickeln und zu präsentieren.


Unser Leitbild zum individuellen Lernen

Der Bereich Lesen an unserem Grundschulverbund


Ab dem Schuljahr 2023/24 sollen alle Primarstufen (das sind die Jahrgänge 1-4 in allen Grund- und Förderschulen) in NRW wöchentlich 3 x 20 Minuten verbindliche Lesezeit fest im Stundenplan verankern. Dabei geht es vor allem um das Etablieren einer Lesekultur und das Entwickeln von Routinen. Auch Diagnostische Verfahren erhalten einen neuen Stellenwert.

Die Handreichung wird derzeit noch im Ministerium entwickelt.

Wir haben in einer kurzen Dienstbesprechung vor den Sommerferien schon einmal unsere Aktivitäten und Förderschwerpunkte im Bereich Lesen gesammelt und stellen diese hier kurz vor:

  • An beiden Standorten zwei schuleigene Büchereien in gemütlichen Räumlichkeiten, die zum selbstvergessenen Lesen anregen und dank unserer Fördervereine äußerst gut bestückt sind. Sie werden von engagierten Eltern, Erziehungsberechtigten und Großeltern betreut und stehen den Kindern während der großen Pause offen oder im Unterricht im Klassenverband.
  • LeOn (Leseraum Online) ist eine webbasierte Anwendung zur Leseförderung für Schülerinnen und Schüler der zweiten bis sechsten Klasse. Hier geht es zur Internetseite von LeOn und zu den Mitteilungen unseres Schulministeriums.
  • ONILO.DE - Lernerfolg durch Lesespaß: Lern- und Leseförderung mit animierten Kinderbüchern bekannter Verlage. Mit umfangreichem Unterrichtsmaterial für Schüler (1.- 4. Klasse). Dieses findet auch mit Unterstützung und Kooperation der Stadtbibliothek Verl statt.
  • Buchvorstellung in den Klassen und Lesetagebuch
  • Lesebücher in Verbindung mit unserem Lehrwerk im Unterrichtsfach Deutsch
  • Lesen von Ganzschriften im Rahmen des Deutschunterrichts
  • Unterrichtsmaterial zur Leseförderung
  • LRS-Förderunterricht in den Jahrgängen
  • jährlicher Lesewettbewerb an beiden Standorten, um den Verler Lesekönig zu ermitteln.
  • Vorlesetag im Rahmen des bundeseinheitlichen Vorlesetages
  • Regelmäßige Autorenlesungen (ebenfalls gesponsort durch unsere Fördervereine)
  • Nutzung digitaler Apps und Online-Programme: antolin und Anton-App
  • Kooperation mit der Verler Bibliothek
  • SLS als standardisierte Diagnostik

Umsetzung ab 05.02.2024

Seit diesem Schuljahr hat das Schulministerium NRW alle Grund- und Förderschulen aufgerufen, die „Verbindliche Lesezeit“ in den Schulen fest zu verankern. Bislang fand diese Lesezeit in der 3. Unterrichtsstunde von 10 – 10.20 Uhr statt. Da die 3. Stunde gekürzt war und z.B. Kunst oder Sport nur noch 25 Minuten stattfinden konnten, werden wir dies ab Montag, den 5.2.2024, erneut verändern.

In Absprache mit dem Schulamt für den Kreis Gütersloh und mit Zustimmung unserer Schulkonferenz haben wir uns nun für die Umsetzung von folgendem Modell entschieden. Die ersten vier Unterrichtsstunden werden jeweils um 5 Minuten gekürzt, um die 20 Minuten Lesezeit gleichmäßig auf alle Fächer und alle Lehrkräfte zu verteilen. Dafür wurde der Gong umprogrammiert und die Lehrkräfte den Lesezeiten der Klassen zugeordnet.

Da die erste Stunde wie gewohnt um 8 Uhr startet und die vierte Stunde wie gewohnt um 11.35 Uhr endet, hat es für evtl. Schlusszeiten Ihrer Kinder keine Auswirkungen. Auch sind die Busfahrzeiten nicht davon betroffen.

Dieses System werden wir nun erstmal für ein paar Wochen testen und erstmalig in einer Lehrkräftekonferenz vor den Osterferien evaluieren.

Wenn Ihre Kinder heute den neuen Stundenplan ab dem 5.2.24 erhalten, werden Sie dort auch sehen, welche Lehrkräfte die Lesezeit Ihrer Kinder erteilen. 



LESEN - eine Aufgabe von uns allen!


Eingeführte Lehrwerke - an beiden Standorten

Unterrichtsfach

Mathematik


Lehrwerk "Welt der Zahl" aus dem Westermann-Verlag

Unterrichtsfach

Deutsch


Lehrwerk "Niko" aus dem Klett-Verlag

Unterrichtsfach

Englisch


Lehrwerk "Playway" aus dem Klett-Verlag (Jahrgang 4)

Lehrwerk "Come in" aus dem Klettverlag (Jahrgang 3)

Die beiden verschiedenen Lehrwerke gehen auf die Schulgesetzänderung zurück. Seit dem Schuljahr 2021/22 wird Englisch als Unterrichtsfach erst in der 3. Klasse eingeführt. Unsere jetzigen Drittklässlerinnen und Drittklässler erhalten nun 3 Wochenstunden Englisch pro Woche.

Englisch in der Grundschule

Kinder und auch Jugendliche wachsen heute in einem Europa auf, das durch sprachliche und kulturelle Vielfalt geprägt ist. Mehrsprachigkeit gehört daher zu den wichtigen Schlüsselqualifikationen. Im Zeitalter der Globalisierung ist Englisch internationales Verständigungsmittel, Arbeitssprache und Weltsprache zugleich.

Nachdem im Schuljahr 2003/2004 zunächst der Englischunterricht ab der Klasse 3 flächendeckend in Nordrhein-Westfalen eingeführt worden war, wurde er im Schuljahr 2008/2009 in das erste Schuljahr vorverlegt: Seit dem 1.2.2009 fingen aus dem Grund alle Erstklässler jeweils im zweiten Halbjahr des ersten Schuljahres mit dem Englischlernen an. Das Fach Englisch wurde in allen Jahrgängen zweistündig unterrichtet. Die Stundentafel wurde entsprechend erweitert.

Ab dem Schuljahr 2023/24 haben nun immer die Dritt- und Viertklässler Englischunterricht. Ab Einschulungsjahr 2021/2022 erhalten die Kinder in Jahrgang 3 und 4 immer 3 Wochenstunden Englischunterricht.
Im Zusammenhang mit der Vorverlegung des Englischunterrichts sowie den Erkenntnissen aus der Evaluationsstudie („EVENING“) wurde der vorläufige Lehrplan aus dem Jahr 2003 und der Lehrplan aus 2008 überarbeitet und ergänzt. Verbindlich ist nun der Lehrplan von 2021/22.
Das Sprachenlernen wird konsequent und ergebnisorientiert gefördert. Sprachliche Beweglichkeit, ungehemmtes Sprechen und Freude an Imitation sind Merkmale kindlichen Lernens. Sie stellen gute Voraussetzungen zum Erlernen einer anderen Sprache dar und werden für den Unterricht genutzt.

Nachdem wir in den vergangenen Jahren mit dem Lehrwerk "Playway" aus dem Klett-Verlag gearbeitet haben, wird im Schuljahr 2023/24 das Lehrwerk "Come in" aus dem Klett-Verlag eingeführt.

(Quelle: QUA-LIS NRW Schulentwicklung vom 25.03.2023)


Aufgaben und Ziele

Der Englischunterricht zielt zum einen auf den Erwerb grundlegender elementarer sprachlicher Mittel sowie konkreter kommunikativer Fähigkeiten und Fertigkeiten, die die Schülerinnen und Schüler in lebensnahen Situationen erproben und festigen können. Auf diesem verlässlichen Sockel sprachlicher Kompetenzen setzen die weiterführenden Schulen mit ihrem Englischunterricht ab Klasse 5 auf und bieten in der Folge weitere Sprachen an. Zum anderen ist die englische Sprache für die Schülerinnen und Schüler ein „Modell“ für das Sprachenlernen insgesamt. Auf diese Weise wird die Basis für das lebensbegleitende Sprachenlernen gelegt und die Chance zur Mehrsprachigkeit gegeben.

Um diese Aufgaben zu erfüllen, gelten die folgenden Leitziele:

  • die Entwicklung von Interesse und Freude am Sprachenlernen und an fremden Lebenswelten
  • der Erwerb, die Erprobung und die Festigung elementarer sprachlicher Mittel des Englischen
  • die Bewältigung von einfachen Sprachhandlungssituationen in englischer Sprache
  • der Erwerb von Lern- und Arbeitstechniken sowie wirkungsvollen Strategien des Sprachenlernens

Der Aufbau sprachlicher Kompetenz beginnt mit der Entwicklung der rezeptiven Fertigkeiten (Hör- bzw. Hör-/Sehverstehen und zunehmend auch Leseverstehen). Daneben hat das Sprechen von Anfang an einen hohen Stellenwert. Für die Entwicklung der produktiven Fertigkeiten brauchen die Schülerinnen und Schüler genügend Anlässe und Raum, in und mit der Sprache zu handeln. Schülerinnen und Schüler erfahren somit schon während des Lernprozesses, dass sie sinnvoll sprachlich handeln und sich auf Englisch wirkungsvoll verständigen können. Bei der Sprachverwendung geht es um Themen aus der Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern und um solche, die für sie bedeutsam sind.

Der Englischunterricht in den fünften Klassen der weiterführenden Schulen greift die Kompetenzen auf, die die Schülerinnen und Schüler in der Grundschule erworben haben und entwickelt sie weiter.

(Quelle: QUA-LIS NRW Schulentwicklung vom 25.03.2023)

Schwimmunterricht an unserer Grundschule



Wir gehen mit unseren zweiten und vierten Klassen das gesamte Schuljahr zum Schwimmen in die Kleinschwimmhalle im Schulzentrum in Verl. Da wir mit dem Bus fahren, können die Kinder keine volle Schulstunde Schwimmunterricht erhalten. Durch die Teilnahme der Kinder am Schwimmunterricht in zwei Schuljahren werden meist 95% unserer Schülerinnen und Schüler sichere Schwimmer

Schulschwimmpass NRW



Ab dem Schuljahr 2023/24 orientieren wir uns am neuen Schulschwimmpass NRW. Das Schwimmabzeichen "Seepferdchen" oder das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze nehmen wir, wenn die Kinder die Anforderungen erfüllen, ebenfalls im Rahmen unseres Schulschwimmens ab. Die Schwimmabzeichen in Silber oder Gold werden nur selten abgenommen.

Hintergrund für den neuen Schulschwimmpass NRW ist der Beschluss der Sportkommission der Kultusministerkonferenz (KMK) einheitliche „Schulschwimmpässe“ in allen Ländern herauszugeben. Auf der Grundlage der „Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.05.2017, Beschluss des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung vom 18.09.2017, Beschluss der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft vom 04.09.2017 wurde im Auftrag der Sportkommission der Kultusministerkonferenz (KMK) ein „Schulschwimmpass“ entwickelt, der sich am Niveaustufenkonzept der Empfehlungen orientiert. Am 5. Dezember 2019 unterzeichneten die Vertreterin der Sportkommission der KMK und die Schwimmsport treibenden Verbände, vertreten durch den Vorsitzenden der Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) eine Erklärung, in der sie als Nachweis für das „Sicher Schwimmen Können“ die Bewältigung der vierten Niveaustufe „Sicheres Schwimmen“ ebenso wie den Erwerb des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze anerkennen. Mit dem Schulschwimmpass steht den Schulen ein kostengünstiges Instrument zur Dokumentation der Schwimmkompetenzen von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.

Hinweise zum Umgang mit dem Schulschwimmpass

Der Schulschwimmpass wird doppelseitig und farbig zur Verfügung gestellt. Das Format erlaubt es, den Schulschwimmpass zu einem kleinen handlichen Dokument zu falten. Name und Geburtsdatum der Kinder werden durch die Schule eingetragen. Auf der Rückseite wird bei der erreichten Niveaustufe das Datum eingetragen, an dem die Leistungen nachgewiesen wurden. Durch Unterschrift der Lehrkraft und Stempel der Schule erhält der Pass seine formale Gültigkeit und wird den Schülerinnen und Schülern am Ende der vierten Klasse oder beim Verlassen unserer Grundschule ausgehändigt. In einem einmal ausgestellten Schwimmpass kann nachfolgend das Erreichen weiterer Niveaustufen auch durch die weiterführenden Schulen eingetragen werden. Die zu erbringenden Leistungen der vier Niveaustufen sind auf dem Schwimmpass beschrieben. Die höchste Niveaustufe des Schulschwimmpasses „Sicheres Schwimmen“ ist als gleichwertig zum Deutschen Schwimmpass Bronze anerkannt. Schülerinnen und Schüler mit dem Nachweis, sichere Schwimmerinnen oder sicherer Schwimmer zu sein, können an wassersportlichen Angeboten im Rahmen des Schulsports teilnehmen (vgl. Sicherheitsförderung im Schulsport, Heft 1033, August 2020).

Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht (KoKoRu)

Im Schuljahr 2021/2022 hat unsere Schulkonferenz die Einführung des KoKoRu an unserer Grundschule beschlossen. In der Zwischenzeit haben unsere Religionslehrkräfte in der Fachkonferenz Religion ein entsprechendes Unterrichtskonzept entwickelt. Nun wird der Antrag zum 31.01.2023 an unsere obere Schulaufsichtsbehörde eingereicht. Wir planen die Einführung des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts zum kommenden Schuljahr 2023/2024.

Was ist eigentlich KoKoRu?

Im konfessionell-kooperativen Religionsunterricht werden evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet. Im Schuljahr 2021/22 waren das mehr als 108.500 Kinder und Jugendliche an insgesamt 536 Schulen, die dafür ein entsprechendes Konzept entwickelt haben.

kokoRU - hinter dieser Abkürzung verbirgt sich der konfessionell-kooperative Religionsunterricht, in dem sowohl evangelische als auch katholische Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet werden. Im Schuljahr 2021/22 waren das mehr als 108.500 Kinder und Jugendliche an insgesamt 536 Schulen, die dafür ein entsprechendes Konzept entwickelt haben. Dazu gehört unter anderem, dass es einen verbindlichen Wechsel zwischen Lehrkräften beider Konfessionen gibt. Auf diese Weise betont der kokoRU die verbindenden Grundüberzeugungen des christlichen Glaubens und bietet zugleich Raum für die jeweiligen konfessionellen Sichtweisen.

Erste Erfahrungen an anderen Schulen:

Dass diese neue Form des Religionsunterrichts gut ankommt, belegt eine Evaluation der Universität Siegen, die das Evangelische und das Katholische Büro gemeinsam in Auftrag gegeben haben. Als die Ergebnisse dieser ersten Bilanz am 19. Dezember 2022 vorgestellt wurden, sagte Schulministerin Dorothee Feller: „Der kokoRu ist gelebte Ökumene. Dass er so gut angenommen wird, ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass alle Beteiligten höchste Ansprüche an die Konzeption und Umsetzung des kokoRu stellen.“

Rechtliche Grundlagen:

Grundlage für die Einrichtung des kokoRU zum Schuljahr 2018/19 war eine 2017 getroffene Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Lippischen Landeskirche und den Bistümern Aachen, Münster und Essen sowie dem Erzbistum Paderborn. Inzwischen hat auch das Erzbistum Köln eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet, sodass an den dortigen Schulen ab dem kommenden Schuljahr 2023/24 ebenfalls kokoRU eingerichtet werden kann. Ministerin Feller begrüßte diese Entscheidung und betonte: „Ich bin überzeugt, dass der kokoRu einen entscheidenden Beitrag dazu leisten kann, den bekenntnisorientierten Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen zu sichern.“

Eine Schule kann die konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht mit gemeinsamen Lerngruppen für den evangelischen und den katholischen Religionsunterricht einführen, wenn dort Religionsunterricht beider Bekenntnisse eingerichtet ist. Diese Kooperation ist ein den Religionsunterricht bereicherndes reguläres Angebot; sie ist konfessioneller Religionsunterricht im Sinne von Grundgesetz, Landesverfassung und Schulgesetz.

Das Ministerium hat in den Runderlass „Religionsunterricht an Schulen“ für interessierte Grundschulen, Schulen im Bereich der Sekundarstufe I oder Berufskollegs Regelungen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren aufgenommen (Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Bildung 09/17, S. 34).

Ausblick:

Mit dieser Zusammenarbeit stellen sich die beiden großen Kirchen auch auf die rückläufige Zahl christlicher Schülerinnen und Schüler ein. Der Religionsunterricht soll die jeweils eigene evangelische oder katholische Identität - sowohl für sich selbst als auch in Beziehung zueinander - bewusst machen. Außerdem soll er zum kritischen Nachdenken anregen und dazu beitragen, sich der eigenen Konfession bewusster zu werden.

Der Religionsunterricht bleibt an das jeweilige katholische oder evangelische Bekenntnis gebunden. Evangelische Religionslehre und katholische Religionslehre bleiben eigenständige Fächer. Der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ändert daran nichts und folgt der Absicht „Gemeinsamkeiten stärken – Unterschieden gerecht werden“.

Erlass des Schulministeriums zum KoKoRu (Zu BASS 12-05 Nr. 1) Informationen für allg. Schulen durch das Schulministerium zur Einführung des KoKoRu

(Inhaltlich entnommen unter https://www.schulministerium.nrw/konfessionelle-kooperation-im-religionsunterricht)

Schulschließung - Was nun?



Für den Fall einer Schulschließung haben wir eine eigene Seite auf unserer Homepage erstellt, die alle Mitglieder der Schulgemeinde über alle Maßnahmen informiert. Wir hoffen natürlich, dass das nicht passiert, sind aber darauf vorbereitet. Derzeit gehen wir nicht von einer Schulschließung aus.


Hier gelangen Sie zu unserer Seite!

Unsere Materiallisten für die einzelnen Jahrgänge

Sie erhalten die Materiallisten immer mit den Zeugnissen Ihrer Kinder. Falls Sie diese aber einmal verlieren oder verloren haben, können Sie im Sekretariat eine Kopie erhalten oder sich mailen lassen. Die Listen sind jedes Jahr ähnlich bis gleich und mit den Fachkonferenzen abgestimmt.

Achtung: Änderung in Jahrgang 4! Unsere Fördervereine haben für unsere Schülerinnen und Schüler Zirkel angeschafft. Herzlichen Dank dafür an die Fördervereine! Diese müssen von den Eltern nicht mehr angeschafft werden. Die Schule stellt den Kindern dieses Arbeitsgerät kostenlos zur Verfügung.

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