Informationen für unsere zukünftigen Erstklässler
und ihre Eltern und Erziehungsberechtigte
Hier findet ihr eine Seite für euch, liebe Kinder, die im nächsten Jahr eingeschult werden. Wir freuen uns auf euch!
Infoabend zukünftige
Erstklässler
Hiermit laden wir alle Eltern und Erziehungsberechtigte herzlichst am
Donnerstag, den 10.10.2024, um 18 Uhr
in die Aula an unserem Standort in Kaunitz
ein. An diesem Abend lernen Sie unser Schulleitungsteam kennen, wir informieren Sie über wichtige Dinge zur Schulanmeldung und stellen Ihnen unsere Eingangsdiagnostik bei der Schulanmeldung mit Ihrem Kind vor. Darüber hinaus lernen Sie unsere sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase, Frau Frehsee, kennen und unsere OGS-Leitung Frau Kläsener stellt Ihnen unsere OGS vor. Darüber hinaus erhalten Sie Einblicke in unsere Schule mit den beiden Schulstandorten.
Wir würden uns freuen, Sie an diesem Abend persönlich kennenlernen zu können.
Herzliche Grüße
Britta Rötter und Stefan Borgmeier.
Unsere Termine
für die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2025/2026
Unsere Termine sind wie folgt:
Bornholte:
Montag, der 04.11.2024 von 13 Uhr - 15.30 Uhr
Kaunitz:
Dienstag, der 05.11.2024 von 9 Uhr- 16.30 Uhr und
Donnerstag, der 07.11.2024 von 9 Uhr bis 12.30 Uhr.
Wir hängen in unseren drei Kooperationskindergärten St. Martin (Bornholte-Bahnhof), Arche Noah und Kleine Strolche (beide in Kaunitz) Listen für Sie zum Eintragen aus. Wenn Ihr Kind eine andere Kindertageseinrichtung besucht, können Sie gerne mit Frau Schulze, unserer Schulsekretärin einen Anmeldetermin vereinbaren. Ansonsten warten Sie bitte auf unsere Listen. Jeder erhält einen Anmeldetermin!
WICHTIG --- WICHTIG --- WICHTIG --- WICHTIG
Hat Ihr Kind einen besonderen Förderbedarf, dann wenden Sie sich gerne bereits im September an die Rektorin Frau Rötter über das Sekretariat.
Zweiter Infoabend zukünftige
Erstklässler
Hiermit laden wir alle Eltern und Erziehungsberechtigte herzlichst am
Donnerstag, den 05.06.2025, um 18 Uhr
in die Aula an unserem Standort in Kaunitz
ein. An diesem Abend stellen wir Ihnen die künftigen Klassen am Grundschulverbund Kaunitz-Bornholte vor, Sie lernen unsere Schulsozialarbeiterin Frau Behle und unsere beiden Fördervereine kennen. Zusätzlich erfahren Sie alles Wissenswerte für einen gelungenen Schulstart Ihres Kindes und wir können noch einmal viele Ihrer Fragen beantworten.
Wir würden uns freuen, wenn Sie an diesem Abend zu uns kommen würden.
Herzliche Grüße
Britta Rötter und Stefan Borgmeier.
Die Termine
für die Einschulung
Die Einschulung Ihres Kindes im Schuljahr 2025/26 findet statt am
Donnerstag, dem 28.08.2025.
Der Ablauf an den beiden Standorten sieht wie folgt aus:
9.15 Uhr: Gemeinsamer ökumenischer Gottesdienst in der Kirche in Kaunitz
Bornholte | Kaunitz |
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10 Uhr Einschulungsfeier in der Turnhalle | 10 Uhr Einschulungsfeier in der Aula |
10.30 Uhr Erste Schulstunde in der Klasse | 10.30 Uhr Erste Schulstunde in der Klasse |
11.35 Uhr Klassenfoto | 11.35 Uhr Klassenfoto |
11.45 Uhr Schulschluss | 11.45 Uhr Schulschluss |
Die Schulanmeldung
Die Schulanmeldung findet in den Räumen der Verwaltung am jeweiligen Standort statt. Sie dauert ca. 30 Minuten. Bitte kommen Sie möglichst nur mit einem Elternteil und bringen Sie mit:
- das Schulanfängerkind
- das Anschreiben der Stadt
- den ausgefüllte Anmeldebogen (farbiges Papier) mit der Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten
- Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch
- Impfbuch Ihres Kindes (Nachweis zur Masernimpfung)
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Vor den Sommerferien erhalten Sie und Ihr Kind noch einmal Post von uns. In dem Brief sind die Einladung zur Einschulung, der Schulbuchbestellschein, eine Materialliste und weitere wichtige Informationen für Sie und Ihr Kind enthalten. Haben Sie also ein klein wenig Geduld, wenn Sie bislang noch keine Post erhalten haben.
Erziehungsvereinbarung
Schulbuchbestellung
Nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz (§ 96 SchulG) werden jedem Kind Lernmittel wie z.B. Schulbücher zur Verfügung gestellt. (Prinzip der Ausleihe). Ein Teil davon, der Elternanteil, ist von den Eltern zu beschaffen. Die Schulkonferenz hat diesen Kostenanteil der Eltern zur Anschaffung verabschiedet.
Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)“.